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Praxis für Psychotherapie
Dr. Anja Gottschalk

Steinbeisstr. 7a
83098 Brannenburg
Tel.: 0176 / 44729277

Verhaltenstherapie

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Psychotherapieverfahren, von denen in Deutschland derzeit lediglich vier zur Erlangung der Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz anerkannt sind und zur Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und systemische Therapie.

Verhaltenstherapie ist eine Therapieform, die an konkreten Veränderungen im aktuellen Erleben und Verhalten ansetzt. Die Grundidee ist, dass es Denk- und Verhaltensmuster gibt, die zur Aufrechterhaltung der bestehenden Probleme beitragen. Diese Muster sind – oft unabsichtlich – gelernt worden und können deshalb auch wieder verlernt werden. Das Therapieziel besteht darin, dass der Patient bzw. die Patientin Strategien erwirbt, um mit bestehenden Problemen und Belastungen zukünftig selbst zufriedenstellender umzugehen. Langfristig ist Verhaltenstherapie also „Hilfe zur Selbsthilfe". Dabei kommen verschiedenste Methoden zum Einsatz, deren Effektivität sich in der Praxis und in Studien gezeigt hat. Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg einer Verhaltenstherapie ist die Bereitschaft, selbst auch zwischen den Therapiesitzungen an einer Bewältigung der Probleme zu arbeiten, oft in Form von sogenannten „Hausaufgaben", die gemeinsam in der Therapie vereinbart werden.

Das Therapieangebot richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren.

Kosten

Die Therapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Dies wird im Rahmen der probatorischen Sitzungen (s.u.) geklärt. Es ist auch möglich, die Kosten selbst zu zahlen.

Ablauf

Gesetzlich Versicherte:

Vor Beginn einer ambulanten Psychotherapie finden ein bis maximal drei sogenannte Sprechstundentermine zur Abklärung und Beratung statt. Am Anfang der Therapie werden dann zunächst bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen vereinbart. Diese Termine dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer ausführlichen Diagnostik und einem ersten Überblick über die bestehenden Probleme. In dieser Zeit soll überprüft werden, ob eine Psychotherapie bei der vorliegenden Problematik erfolgversprechend ist und noch viel wichtiger, ob „die Chemie stimmt" – Psychotherapie ist schließlich Vertrauenssache. Für diese ersten vier Termine sowie für die Sprechstunde müssen gesetzlich Versicherte lediglich ihre Chipkarte mitbringen, eine Überweisung ist nicht nötig. Erst dann muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. 

Privat Versicherte:

In der Regel übernimmt die Versicherung fünf probatorische Sitzungen,  bevor ein Antrag gestellt werden muss. Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag, welche Regelung in Ihrem Fall zutrifft.

Terminvereinbarung und telefonische Erreichbarkeit

Ich führe keine Warteliste sondern vereinbare Termine nach Verfügbarkeit. Um Kapazitäten zu erfragen oder einen Termin zu vereinbaren, können Sie mich montags von 12.00-12.50 Uhr und donnerstags von 13.30-14.20 Uhr unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichen. Sollte in dieser Zeit die Bandansage antworten bedeutet das, dass die Leitung besetzt ist. Bitte versuchen Sie es dann nach einigen Minuten noch einmal. Terminanfragen per SMS, per E-Mail oder auf der Mailbox kann ich leider nicht beantworten.

Ausfallhonorar

Sollten Sie einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vorher absagen, so dass ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben kann, stelle ich unabhängig vom Grund der Absage ein Ausfallhonorar von 50€ in Rechnung.